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Unsere aktuellen Termine (2024): 04.-05.05.2024; 06.-07.07.2024; 08.09.2024; 12.-13.10.2024
Außerhalb der Veranstaltungen: vom 30.03.2024 bis 26.10.2024 samstags von 10:00-17:00 Uhr.
Weitere Informationen gibt es hier.
04.-05.05.2024: 30 Jahre DLFS


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Abschnitt I

Organisation der Unterhaltung

§ 1

Planunterhaltungen

 
(1) Maßgebend für die Planunterhaltungen sind die Festlegungen im Verzeichnis gemäß Anhang l sowie im Nachweis der Fristarbeiten an Dampflokomotiven nach Anlage 1. Die Fristen sind so festzulegen, dass Betriebssicherheit und Betriebsfähigkeit gewährleistet werden. Anh. 1
Anl. 1
(2) Bei der Festlegung des Zyklus für die Planunterhaltungen ist von folgenden Grundsätzen auszugehen:
a) Anstrengungsgrad der Lokomotive,
b) Streckenverhältnisse,
c) Verschleißgeschwindigkeit der beweglichen Teile,
d) Speisewasserverhältnisse.
Dabei ist der die Betriebsfähigkeit am stärksten beeinflussende Faktor maßgebend für den Abstand der Planunterhaltungen.
Der ermittelte Zyklus ist durch die Abteilung Tu der Verwaltung der Maschinenwirtschaft der Rbd zu bestätigen.
(3) Für jede Lokomotivbaureihe sind die Fristarbeiten auf die einzelnen Planunterhaltungen annähernd gleichmäßig aufzuteilen.
 

§ 2

Arbeitsorganisation

 
(1) Die Arbeitsabläufe für die Ausführung aller Unterhaltungsarbeiten sind in den "Einheitlichen Arbeitsabläufen für Dampflokomotiven" gemäß Anhang 2 zusammengefasst. Diese geben weiterhin Aufschluss über die bei der Arbeit zu beachtenden Qualitätsmerkmale, die zu verwendenden Arbeitsmittel, die Lohngruppen sowie die vorgegebenen Normzeiten.
(2) Die "Einheitlichen Arbeitsabläufe" werden als Sammlung und als Karteikarten gesondert gedruckt. Im Falle eintretender Änderungen sind letztere auszuwechseln.
 

§ 3

Prüfverfahren

 
(1) Die Unterhaltungsstelle hat folgende Prüfverfahren anzuwenden:
a) Standprüfverfahren für Dampflokomotiven nach Anhang 3. Anh. 3
b) Feststellen der Mängel bei unzureichender Dampfentwicklung oder zu hohem Kohleverbrauch nach Anhang 4. Anh. 4
c) Prüfen und Einstellen der Steuerung nach Anhang 5. Anh. 5
d) Feststellen der Totpunktlage und des schädlichen Raumes nach. Anhang 6. Anh. 6
e) Leistungsprüfung der Speisepumpen nach Anhang 7. Anh. 7
f) Leistungsprüfung der Luftpumpen nach Anhang 8. Anh. 8
g) Prüfen von Lokomotivteilen auf Anrisse DV 946/100 und DV 909
(2) Die wichtigsten Betriebsgrenzmaße und Spiele sind im Anhang 9 (Handbuch für Meister) festgelegt und zu beachten. Anh. 9


Dampflokfreunde Salzwedel e.V. Am Bahnhof 6, 19322 Wittenberge