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04.-05.05.2024: 30 Jahre DLFS


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Anhang 7
DV 947/300, § 3

Leistungsprüfung der Speisepumpen

1. Allgemeines
Zur Prüfung der Speisepumpen wird ein Leistungsprüfer verwendet. Mit diesem Leistungsprüfer kann die Leistung der Lokomotiv-Speisepumpen (Kolbenpumpen, Dampfstrahlpumpen) an der betriebsfähigen Lokomotive geprüft werden.
Die Prüfung beruht auf dem Ausflussgesetz, nach dem der im Inneren eines Gefäßes herrschende Druck dem Quadrat der Ausflussgeschwindigkeit proportional ist. Der am Manometer des Gerätes angezeigte Druck ist daher ein Maß für die Ausflussmenge, die aus Eichkurven (s. Abschnitt 2.5) in Litern/min abgelesen werden kann. Zum Gerät gehören 2 Sätze von je 3 Messdüsen mit verschiedenen Durchmessern für Kesseldrücke von 12, 14 und 16 kp/cm2 und Pumpen mit Nennleistungen von 125 bis 260 l/min.
Das Kernstück des Leistungsprüfers ist ein Innenrohr, von dem das eine Ende die Knebelmutter zum Anschrauben an den Lok-Feuerlöschstutzen trägt, das andere Ende ist ein Gewindestück, in welches die Messdüsen eingesetzt werden. Das Innenrohr ist von einem Mantel umgeben und mit dem Mantelraum durch eine Drosseldüse verbunden. Der Druck im Mantelraum ist an einem Manometer abzulesen; dabei ist der mittlere angezeigte Druck, nicht die Druckspitze, maßgebend. Das Wasser, das die Messdüse durchflossen hat, wird in einem Pralltopf aufgefangen und durch einen Schlauch abgeleitet.
2. Anwendung
2.1. Bei Benutzung des Leistungsprüfers ist darauf zu achten, dass für die Bestimmung der vollen Pumpenleistung auch der erforderliche Dampfdruck im Lokkessel vorhanden und das Pumpenanstellventil ganz geöffnet ist. Der Kesseldruck soll, besonders bei Kolbenpumpen, nicht mehr als 2 kp/cm2 unter dem Kesselhöchstdruck liegen.
2.2. n den Leistungsprüfer die dem Kesselhöchstdruck und der Pumpen-Nennleistung entsprechende Messdüse einsetzen. Pralltopf mit Knebelmutter auf Gewindestück aufschrauben. Leistungsprüfer mit Knebelmutter an den Feuerlöschstutzen der Lok anschrauben, hierbei harte Hammerschläge vermeiden, um den Druckmesser nicht zu beschädigen.
2.3. Kesselspeiseventil schließen, Speisepumpe anstellen. Aus dem Prüfloch am Pralltopf darf kein Wasser spritzen; dann besteht Gewähr, dass der ausströmende Wasserstrahl ohne Widerstand durch den Schlauch abfließen kann und auf die Messdüse kein Gegendruck wirkt.
2.4. Zeigt der Druckmesser einen Druck von 8 kp/cm2 oder mehr an, kann die Speiseeinrichtung an der Lok bleiben. Bleibt der mittlere angezeigte Druck unter 8 kp/cm2 ist die Förderleistung der Pumpe unzureichend.
2.5. Die genauere Leistung der Speisepumpe wird an Hand der nachstehenden Eichkurven abgelesen.


Dampflokfreunde Salzwedel e.V. Am Bahnhof 6, 19322 Wittenberge